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Vermieterin verlangt Maler- und Reinigungskosten, doch das Gericht entscheidet: Sie kann die Wohnung nicht im Zustand „wie unbewohnt“ erwarten.

Mann und Frau stehen in einem Raum, diskutieren und zeigen auf eine Wand; Malerutensilien stehen am Boden.

Der G’stank von frischer Farb’ is eam entgegenkema, no bevor er überhaupt durch die Tür gangen is. Lukas, 29, hat den ganzen Samstag damit verbracht, Kistln drei Stockwerk runterzutragen, die alte Mietwohnung zum letzten Mal ordentlich zu putzen und die Schlüssel mit einer müden Art von Erleichterung ins Postkastl zu werfen. A Wochn später hat’s im Posteingang „ping“ gmacht: a lange E‑Mail von seiner ehemaligen Vermieterin – samt Rechnungen. Mehrere hundert Euro fürs Ausmalen, „Tiefenreinigung“ und kleine Ausbesserungen, die er ihrer Meinung nach „verpflichtend“ zahlen müsst.
Er hat auf die Rechnung gschaut, und des vertraute Knäul aus Panik is in eam aufgestiegen. War er wirklich für jeden Scheuerfleck, jede ausgeblichene Wandeckn, jeden Abdruck aus vier Jahren Leben verantwortlich?
Dann is das Urteil vom Gericht kommen.
Und es hat still und leise alles verändert.

Wenn a Wohnung aufhört, a Schauraum zu sein – und anfängt, einfach bewohnt zu wirken

Der Fall, über den in Mieterforen grad viel geredet wird, hat angefangen wie so viele Mietstreitereien: Mietende, Schlüsselübergabe, und plötzlich geht’s ums Geld. A Vermieterin is durch die ehemalige Wohnung von ihrem Mieter gangen und hat die Stirn gerunzelt: Nagellöcher, a bissl schmutzige Wänd, abg’nutzt’s Teppichl beim Balkontürl. Sie wollt die Wohnung retour in dem Zustand, den sie „wie neu“ gnannt hat.
Der Mieter hat geputzt. Er hat a paar Löcher zug’spachtelt. Er hat unter’m Bett g’saugt. Trotzdem hat sie ihm a Listn mit „notwendigen Arbeiten“ gschickt und Zahlung verlangt: Ausmalen, komplette professionelle Reinigung, sogar a „Auffrischung“ von Türstöcken, die halt nur a bissl matt worn san vom jahrelangen Sonnenlicht.
Ihr Argument? Normale Gebrauchsspuren san net ihr Problem.

Der Streit is schließlich beim Gericht glandt, und das Urteil war so klar wie unangenehm für Vermieter, die auf a g’finkelte „wie neu“-Rückgabe spekulieren. Das Gericht hat a Grundwahrheit anerkannt, die beim Vermieten in der Praxis oft verwischt wird: A Wohnung, in der ma g’lebt hat, kann ma net erwarten, dass sie ausschaut wie bei a g’stellten Fotosession.
Scheuerstellen bei den Lichtschaltern, a leicht verfärbte Wand dort, wo früher a Sofa g’standen is, kleine Kratzer im Boden vom Sesselrücken – des alles is als „Gebrauch im Rahmen des normalen Wohnens“ eingestuft worden. Net als Vernachlässigung. Net als Schaden. Einfach Leben.
Die Forderung der Vermieterin nach Ausmalen und Tiefenreinigung – mit dem Ziel, den „Ursprungszustand“ wiederherzustellen – is abgewiesen worden.

Hinter der juristischen Sprache steckt a einfache Logik: Miete is net nur a Zahlung für vier Wänd – es is a Zahlung dafür, dass ma diese Wänd über Zeit nutzen darf. Wenn wer jahrelang wo wohnt, altert was. Farb verliert an Leuchtkraft, Fugen werden a Spur dunkler, Holztüren verlieren ihre ganz scharfen Kanten.
Das Gericht hat sauber unterschieden zwischen echtem Schaden – wie Löcher von an TV-Wandhalter, angeknabberte Türen durch Haustiere, Zigarettenbrandfleckn – und der stillen Abnutzung durch den Alltag. Ersteres kann Schadenersatz rechtfertigen. Zweiteres is für Eigentümer a Teil vom Geschäft.
Ma vermietet ka Museumsstück; ma vermietet an Ort, wo wer a echtes Leben führen darf.

Wie ma a Mietwohnung übergibt, ohne für jeden kleinen Scheuerfleck zu zahlen

Was kann a Mieter am Ende vom Vertrag realistisch tun, um Streit zu vermeiden und die Geldbörsl zu schützen? Die fadeste Antwort is oft die beste: dokumentieren – langsam und früh – statt alles in letzter Minute am Umzugswochenend erledigen.
Mach Fotos am Tag vom Einzug. Net zehn, sondern dutzende. Raumeckn, Wänd hinter Heizkörpern, in Kastln, rund ums Fenster, Nahaufnahmen von schon abg’wohntem Parkett oder ausgeblichener Farb. Speichere das in an Ordner mit Datum. Diese digitale Erinnerung is später a stiller Zeuge.
Und in den letzten Wochen konzentrierst di auf das, was wirklich zählt: g’scheit putzen, offensichtliche Löcher mit passender Spachtelmasse füllen, Türen und Schalter abwischen, Bad und Küche in an vernünftig frischen Zustand hinterlassen.

Wo viele reinkippen, is in die „Schuldzone“. Du gehst durch die leere Wohnung und plötzlich wirkt jede Kleinigkeit wie dein Fehler. Der winzige Kratzer im Boden? Der Schatten an der Wand, wo das Bett g’standen is? In leeren Räumen schaut das riesig aus, weil alles hallt und nix ablenkt.
Vermieter bauen manchmal genau auf des Gefühl. Lange Listen, einschüchternde Formulierungen, Hinweise auf Klauseln, an die du di kaum erinnerst. Und du, völlig fertig vom Umzug, willst nur, dass es aufhört.
Hand aufs Herz: Ka Mensch liest jeden Satz vom Mietvertrag mit Anwalt daneben.
Trotzdem heißt das net, dass du akzeptieren musst, die ganze Wohnung ausmalen zu zahlen, nur weil das Weiß nach fünf Jahren nimmer ganz so strahlt.

Das Gericht war in dem Fall ausdrücklich.

„Wer sich entscheidet, Wohnraum zu vermieten, muss mit Spuren gewöhnlicher Nutzung rechnen. Zu erwarten, dass die Wohnung zurückgegeben wird, als hätte niemand darin gewohnt, ist mit dem Wesen eines Mietverhältnisses unvereinbar.“

So ein Satz verschiebt das Kräfteverhältnis a bissl. Er erinnert beide Seiten: Mieten is a gemeinsame Geschichte, ka einseitige Gefälligkeit.
Damit deine Seite von der Geschichte sauber und ruhig bleibt, helfen drei Gewohnheiten:

  • Mach datierte Fotos beim Einzug und beim Auszug – inklusive Nahaufnahmen von Wänden, Böden und Einbauten.
  • Putze sorgfältig, aber realistisch: Küche, Bad, Böden und offensichtliche Flecken – net „Operationssaal“-Niveau.
  • Stell vage Behauptungen in Frage: verlang aufgeschlüsselte Kostenvoranschläge und Begründungen, wenn du fürs Ausmalen oder „allgemeines Auffrischen“ zahlen sollst.

Das san ka Waffen. Das san Anker, wenn Emotionen und Rechnungen umeinand’fliegen.

Zwischen Recht und Beziehung: Wo sich die Mietgeschichte wirklich abspielt

A Gerichtsurteil entscheidet an Einzelfall – aber die meisten Mietverhältnisse landen nie im Gerichtssaal. Sie enden im Stiegenhaus, bei an schnellen Rundgang und Schlüsselübergabe, oder in g’spannten E‑Mails, die langsam auskühlen, weil irgendwann ka Seite mehr Energie zum Streiten hat.
Diese Entscheidung schickt a leise Botschaft in all diese kleinen Enden: A bewohnte Wohnung darf bewohnt ausschauen. Vermieter dürfen weiterhin Respekt, angemessene Sorgfalt und Reparaturen erwarten, wenn wirkliche Schäden da san. Aber net alle paar Jahr an perfekten Reset‑Knopf – auf Kosten vom Mieter.
Diese Klarstellung gibt Mietern mehr Luft, und Eigentümern an Hinweis, Ausmalen und Auffrischen als Teil der langfristigen Kosten einzuplanen.

Da steckt auch a kultureller Wandel drin. Jahrelang is der Trend zu „perfekten“ Wohnungen gangen – zum Verkaufen wie zum Vermieten: neutrale Farben, makellose Fotos, alles inszeniert und blitzblank. Die Realität vom Wohnen – Kinderfingerdruck, Möbelabdrücke, a Radl, das an Regentag gegen die Wand g’lehnt wird – passt schlecht in diese Hochglanz-Erwartungen.
Das Urteil zieht den rechtlichen Rahmen a Stück näher an den Alltag. A Mietobjekt besitzen heißt net, an Schauraum auf Abruf zu haben, immer nur ein Mieter entfernt von der Magazin‑Strecke. Es heißt: Fußballtrikot im Vorraum, Gewürzfleck im Kastl von irgendwann, Sonnenlicht, das a Eckerl Farb ausbleicht.
Genau in dieser Lücke zwischen Fantasie und Realität entstehen die meisten Konflikte.

Spannend is auch, wie schnell sich solche Urteile online verbreiten. Mietergruppen teilen Zusammenfassungen, Juristen posten Analysen, Vermieter diskutieren neue Strategien. Schritt für Schritt hört „normale Abnützung“ auf, a schwammiger Begriff zu sein, und wird zu etwas, worauf man sich beziehen kann.
Dann klingen Gespräche bei der Übergabe plötzlich anders: weniger Vorwurf, mehr Verhandeln. Vielleicht a kleiner Beitrag zu einer konkreten, nachweisbaren Reparatur statt a Pauschalrechnung für die ganze Wohnung. Vielleicht a Vermieterin, die weiß, dass „als hätte niemand drin gewohnt“ einfach net halten wird.
Das Gesetz allein macht net jede ungerechte Rechnung weg. Aber es gibt normalen Mietern a paar Wörter mehr – und a paar Rechte mehr – wenn sie entscheiden, dass sie eh schon genug gezahlt haben.

Kernaussage Detail Nutzen für Leser:innen
Normale Abnützung ist kein Schaden Gericht hat Kosten fürs Ausmalen und „Tiefenreinigung“ zur Herstellung von „wie neu“ abgelehnt Hilft Mietern, sich gegen ungerechte Renovierungsrechnungen zu wehren
Dokumentation schützt Fotos und schriftliche Übergabenotizen bei Ein- und Auszug dienen als Beweis Verringert das Risiko, für bereits vorhandene Mängel zu zahlen
Verhandeln schlägt Schuldgefühl Vage Forderungen hinterfragen und konkrete Nachweise verlangen kann Rechnungen reduzieren oder kippen Gibt Mietern eine klare, ruhige Strategie bei Drucksituationen

FAQ:

  • Kann mich mein Vermieter zwingen, beim Auszug die ganze Wohnung auszumalen? Oft nein – besonders dann, wenn die Wände bloß durch normales Wohnen gealtert sind und kein Schaden vorliegt; Ausmalen ist meist Teil der langfristigen Instandhaltung des Eigentümers.
  • Was zählt als „normale Abnützung“ in einer Mietwohnung? Leichte Scheuerspuren, kleine Nagellöcher, leichte Verfärbungen der Farbe, kleine Bodenmarken durch normalen Gebrauch sowie allgemeines Altern von Materialien über die Zeit.
  • Muss ich für eine professionelle Reinigung zahlen, wenn ich selber geputzt hab? Nur wenn der Mietvertrag eindeutig eine professionelle Reinigung verlangt und die Wohnung objektiv in einem schlechten Zustand hinterlassen wurde; „vernünftig sauber“ reicht in der Regel.
  • Wie kann ich eine ungerechte Rechnung nach dem Auszug anfechten? Verlang eine detaillierte Aufschlüsselung, vergleich sie mit deinen Fotos und dem Übergabeprotokoll, antworte schriftlich und hol dir bei Bedarf Unterstützung bei einer Mietervereinigung oder einem Rechtsdienst.
  • Sind alle Löcher und Flecken automatisch meine Verantwortung? Nein. Kleine Bildhaken und geringe Spuren normaler Nutzung werden oft toleriert; größere Befestigungen, sichtbare Schäden oder vernachlässigte Reparaturen werden eher verrechnet.

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